Transparenz
Ich bin von meinem Arbeitgeber, der Audi AG, für die Zeit meiner Abgeordnetentätigkeit im Deutschen Bundestag ohne den Erhalt von Bezügen beurlaubt.
Als Abgeordneter erhalte ich zur Zeit eine monatliche Entschädigung (Diät). Die Abgeordnetenentschädigung beträgt seit dem 1. Juli 2019 monatlich 10.083,47 Euro. Dieser Betrag wird zu den üblichen Sätzen als Einkommen versteuert und jährlich zum 1. Juli angepasst. Grundlage ist die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex, den der Präsident des Statistischen Bundesamtes jährlich bis zum 31. März an den Präsidenten des Deutschen Bundestages übermittelt.
Neben der Diät erhalte ich eine steuerfreie Aufwandspauschale in Höhe von 4.339,97 Euro im Monat. Damit werden alle Kosten getragen, die im Zusammenhang mit dem Mandat entstehen. Dazu gehören die Miete meiner Wohnung in Berlin, die Miete für das Bürgerbüro in Heilbronn, Fahrtkosten im Wahlkreis und die Kosten für Porto, Telefon und Internet im Heilbronner Bürgerbüro.
Über weitere Einkünfte verfüge ich nicht. Ich übe keine bezahlte Nebentätigkeit aus, sondern konzentriere mich vollständig auf die Ausübung meines Bundestagsmandats.
Die Einführung der Anzeigepflicht für Nebentätigkeiten für Bundestagsabgeordnete habe ich ausdrücklich begrüßt. Ich habe ohnehin bereits seit meiner Wahl in den Bundestag mein gesamtes Einkommen transparent veröffentlicht. Auch nach meinem Einzug in den Deutschen Bundestag blieb ich bewusst freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung und wechselte nicht zu einer privaten Krankenkasse.
Transparenz bedeutet für mich auch, dass der gesamte Postverkehr meiner Büros über die Deutsche Post AG abgewickelt wird, ein Unternehmen, das durch Mindestlöhne, gute Arbeit und Qualität am Markt agiert.